Warning: Declaration of tie_mega_menu_walker::start_el(&$output, $item, $depth, $args, $id = 0) should be compatible with Walker_Nav_Menu::start_el(&$output, $item, $depth = 0, $args = NULL, $id = 0) in /home/.sites/784/site3043627/web/wp-content/themes/sahifa/functions/theme-functions.php on line 1914 Paul Kessler | FPLP bloggt - The Next Generation Law Firm

Autoren Archiv: Paul Kessler

LAW-Update kompakt

Das Thema Arbeitszeiten wird Ärztinnen und Ärzte noch eine ganze Weile beschäftigen. Ab 1.1.2018 müssen auch die durch Betriebsvereinbarungen auf 60 Stunden verlängerten durchschnittliche Wochenarbeitszeiten auf 55 Stunden reduziert werden. Ab 20. Juni 2021 sind dann generell nur mehr 48 Stunden erlaubt. Dies hat eine monetäre Komponente, nämlich in Form von Gehaltseinbußen, da weniger Stunden geleistet werden dürfen, wie auch ... Mehr lesen »

3D Drucker und Medizinprodukterecht

Die rasante Entwicklung im Bereich der 3D Drucker führt dazu, dass diese Thematik auch in der juristischen Fachwelt immer öfter beleuchtet wird. Die juristischen Themen sind dabei so verschieden, wie die Möglichkeiten, die 3D Drucker bringen. Der folgende Artikel beleuchtet die grundlegenden Fragestellungen rund um die Verwendung von 3D Druckern als „Medizinprodukt“. Ist ein 3D Drucker ein Medizinprodukt? Nach der ... Mehr lesen »

Kassenplanstellen und eigenes Unternehmen: Überwindbare Hürden!

Beim Schritt in die Selbstständigkeit stellt sich für viele Ärzte die Frage, ob sie am Erhalt einer Kassenplanstelle interessiert sind oder nicht. Wie kommen Ärzte aber zu einer Kassenplanstelle? Zunächst legen Ärztekammer und Krankenversicherungsträger im „Stellenplan“ die Anzahl und die örtliche Verteilung der Vertragsarztstellen fest. Die Besetzung der im Stellenplan vorgesehenen Stellen erfolgt nach folgenden Regeln: Die Kriterien für die ... Mehr lesen »

Update Rufbereitschaft in Krankenanstalten

Nach geltender Rechtslage mussten in Zentralkrankenanstalten gemäß § 8 Abs 1 Z 2 KAKuG der ärztliche bzw. zahnärztliche Dienst so eingerichtet sein, dass uneingeschränkt eine Anwesenheit von Fachärzten aller in Betracht kommenden Sonderfächer gegeben war. Diese Formulierung war nicht nur überschießend sondern auch unpräzise, weshalb der Gesetzgeber nunmehr die Änderung der Rufbereitschaftsregelungen im Parlament beschlossen hat: Mehr lesen »