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No Court! Collaborative Law und Mediation – Taugliche Instrumente zur Konfliktlösung auch im Wirtschaftsrecht

No Court! Collaborative Law und Mediation – Taugliche Instrumente zur Konfliktlösung auch im Wirtschaftsrecht

Anstelle im Streifall die Entscheidung immer den Gerichten zu überlassen, bieten alternative Konfliktlösungsmethoden oft entscheidende Vorteile: deutlich verkürzte Prozessdauer, Kostenersparnis, sowie interessen- und bedürfnisorientierte Verhandlungsabläufe. In Europa neu ist Collaborative Law, das für streitende Unternehmen den Vorteil kürzerer Verfahrensdauer, besser einschätzbare Streitrisken sowie den Erhalt der Handlungsautonomie bietet.

Sowohl von Einzelpersonen als auch von Wirtschaftsunternehmen werden Konflikte oft so ausgetragen, dass neutrale Instanzen mit Entscheidungsgewalt (Gerichte, Schiedsgerichte, Behörden, etc.) angerufen werden, damit nach Durchführung eines Verfahrens unter Einhaltung festgelegter Regeln eine Entscheidung gefällt wird. Bei diesen Verfahren bleibt regelmäßig die Distanz zwischen den Streitparteien, die bei der Konfliktentstehung eingetreten ist, bestehen oder wird vielleicht sogar noch größer.

Gerade im Wirtschaftsbereich ist zu beobachten, dass langjährige Geschäftsbeziehungen, wenn einmal eine gerichtliche Auseinandersetzung durchgeführt wird, völlig unabhängig vom Ausgang des Verfahrens einen  Abbruch erleiden und auf diesem Wege langjährige Wirtschaftspartner verloren gehen.

Um die beschriebenen Nachteile einer gerichtlichen Auseinandersetzung beziehungsweise einer Entscheidung einer autoritären Instanz zu vermeiden und um neben einer inhaltlichen Lösung auch die Beziehungsfähigkeit der Streitparteien wieder herzustellen, haben sich außergerichtliche Streitbeilegungsmethoden entwickelt, wie jene der Mediation und des Collaborative Law.

Mediation ist eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen.

Collaborative Law ist ein außergerichtliches, freiwilliges Verfahren zur Lösung eines Konfliktes, bei dem die Streitparteien gemeinsam mit ihren jeweiligen eigenen Rechtsanwälten auf der Grundlage eines Verhandlungsvertrages versuchen, eine eigenverantwortliche und einvernehmliche, rechtlich wirksame Vereinbarung zu finden. Bei diesem in Europa neuen – in den USA und Kanada aber bereits seit mehr als 20 Jahren erfolgreichen – Streitlösungskonzept werden gemeinsam beauftragte Experten aus allen im Interesse der spezifischen Konfliktlösung in Frage kommenden Fachgebieten (z.B. Wirtschaftsprüfer, Finanzexperten, Bausachverständige, Rechtsprofessoren, Unternehmensberater, aber auch Coaches oder Berater aus dem psychosozialen Bereich) beigezogen, um die Konfliktparteien durch interprofessionelle Zusammenarbeit bestmöglich zu unterstützen. Dabei wird sowohl auf die erforderliche Kooperationsbereitschaft geachtet als auch – unter Berücksichtigung der Interessen sämtlicher Parteien – eine  passende rechtliche Lösung gesucht.

Christoph Leon

Christoph Leon

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