In einer kürzlich ergangenen Entscheidung (OPMS 24.10.2013, Om 15/12) hat der Oberste Patent und Markensenat zu der Marke GUTE-LAUNE Stellung genommen. Registrierte Marken können aus bestimmten Gründen gelöscht werden. Jedermann kann die Löschung beantragen, sofern er das Vorliegen eines Eintragungshindernisses beweist. Beschreibende sowie nicht unterscheidungskräftige Wortkombinationen oder Gattungsbezeichnungen können unter anderem nicht als Marke registriert werden. Mehr lesen »