Gemäß § 1160 ABGB bzw. § 22 AngG hat ein Dienstnehmer, welcher vom Dienstgeber gekündigt wurde, grundsätzlich – außer wenn der Dienstnehmer selbst einen Anspruch auf Pension hat – Anspruch auf bezahlte Freizeit zur Postensuche während der gesetzlichen Kündigungsfrist. Demzufolge steht dem gekündigten Arbeitnehmer, jedoch nur auf sein Verlangen hin, wöchentlich mindestens 1/5 der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit als bezahlte Postensuchtage ... Mehr lesen »