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Die neuen Wiener Regeln

Die neuen Wiener Regeln

Die internationale Schiedsgerichtsbarkeit als Alternative zur staatlichen Rechtsdurchsetzung erfreut sich anhaltend hoher Bedeutung. Es hat sich ein reger Wettbewerb darum gebildet, als Sitz von Schiedsverfahren möglichst attraktiv zu sein. Österreich spielt hier mit seinem Internationalen Schiedsgericht der WKO ganz erfolgreich mit.

Letztes Jahr gab es gleich zwei Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen: Zum einen hat der Gesetzgeber mit dem Schiedsrechts-Änderungsgesetz 2013 den Instanzenzug für Aufhebungsklagen verkürzt: Seit 1. Jänner 2014 entscheidet der Oberste Gerichtshof als erste und letzte Instanz über Aufhebungsklagen gegen Schiedssprüche.

Parallel zum Gesetzgeber beschloss das Internationale Schiedsgericht der WKO die erste Änderung seiner Schiedsordnung (der „Wiener Regeln“) seit 2006. Damit sollten internationale Trends und lokale Erfahrungswerte der letzten sieben Jahre in Textform gegossen werden.

Die neuen Wiener Regeln traten bereits zum 1. Juli 2013 in Kraft. Die Veränderungen zu den alten Regeln sind dabei eher punktuell und technischer Natur: Es war ein erklärtes Anliegen der Verfasser, die Einfachheit, Verständlichkeit und Flexibilität der Wiener Regeln beizubehalten.

Mehrparteienverfahren und die Einbeziehung Dritter
Nicht jedes Schiedsverfahren hat nur einen Kläger und einen Beklagten. Stehen einander mehrere Parteien gegenüber, kann es aber zu Komplikationen kommen: Wenn sich zwei Beklagte nicht auf die Bestellung „ihres“ Schiedsrichters einigen können, was passiert dann? Die entsprechenden Regeln wurden grundlegend modernisiert.

Auch die Beiziehung Dritter zu einem Schiedsverfahren kann zweckmäßig sein: Etwa von Gehilfen, die einem Haftungsregress ausgesetzt wären. Bei Schiedsverfahren ist es dabei nicht anders als in zwischenmenschlichen Beziehungen: Kommt ein Dritter hinzu, wird es kompliziert. Die neuen Wiener Regeln wählen bewusst einen sehr liberalen Ansatz: Dem Schiedsgericht soll maximale Flexibilität gegeben werden, den Dritten – etwa als Nebenintervenienten – einzubinden.

Verbindung von Schiedsverfahren
Aus Zeit- und Kostengründen ist es häufig sinnvoll, Schiedsverfahren über verwandte Ansprüche zu verbinden. Die Verbindung von Verfahren am selben Schiedsort ist nach den neuen Wiener Regeln deutlich einfacher: Entweder die Parteien stimmen der Verbindung zu oder in den Verfahren wurden bereits dieselben Schiedsrichter bestellt oder benannt. Das Präsidium des Internationalen Schiedgerichts kann dann der Verbindung zustimmen.

Kostenvorschuss
Um ein Schiedsverfahren nach den Wiener Regeln in Gang zu bringen, müssen beide Parteien einen Kostenvorschuss erlegen. Bisher war es oft so, dass sich Schiedsbeklagte weigerten, ihren Anteil am Kostenvorschuss zu zahlen. Resultat: Der Schiedskläger hatte den Anteil des Beklagten ebenfalls vorzuschießen. Nach den Wiener Regeln 2013 ist das Schiedsgericht jetzt ermächtigt, der zahlungsunwilligen Partei noch vor der Erlassung des Endschiedsspruchs die Zahlung ihres Vorschusses aufzutragen.

Beschleunigtes Verfahren
Nicht alle Schiedsverfahren sind hochkomplex: In der Praxis gibt es auch Dispute mit kleinem Streitwert und überschaubarem Sachverhalt. Nach dem Vorbild anderer Schiedsordnungen eröffnen die Wiener Regeln nun ebenfalls die Möglichkeit eines beschleunigten Verfahrens. Um dieses zur Anwendung zu bringen, müssen es die Parteien aber ausdrücklich in der Schiedsklausel vereinbaren (opt-in). Das beschleunigte Verfahren sieht insbesondere kürzere Fristen, weniger Schriftsätze und Verhandlungen und die Bestellung eines Einzelschiedsrichters vor.

Über die genannten Punkte hinaus gab es noch einige Detailänderungen, deren Darstellung den Rahmen dieser Kurzübersicht sprengen würde. Den Verfassern war es dabei ein besonderes Anliegen, vorhandene Bezüge auf die österreichische Rechtsordnung zu entfernen und durch international verständliche Begriffe zu ersetzen. Insgesamt präsentieren sich die Wiener Regeln 2013 und damit der Schiedsort Österreich deutlich erfrischt.

Markus Moser

Markus Moser

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