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Gedanken zu einer (Wieder-) Einführung der Vermögenssteuer

Gedanken zu einer (Wieder-) Einführung der Vermögenssteuer

Unser Parlament hat die Vermögenssteuer 1993 aus guten Gründen (die auch weiterhin gelten) abgeschafft und ihre Wiedereinführung an eine 2/3 Mehrheit geknüpft.

 1993 wollte man aufgrund des damals wirtschaftlich angeschlagenen Klimas Unternehmen steuerlich entlasten, die – wie in der Debatte um die (Wieder-)Einführung einer Vermögenssteuer oft vergessen wird – Hauptzahler der Vermögenssteuer waren. Ein weiterer Leitgedanke der tiefgreifenden Steuerreformen Anfang der 1990er Jahre war auch die damit einhergehende Reduktion des administrativen Aufwands für die Einhebung insbesondere der Vermögenssteuer. Aus demselben Grund, und vor allem zur Eindämmung der Steuerhinterziehung bei Sparguthaben und Anleihen (damals wie heute war ein Großteil des österreichischen Privatvermögens diesen beiden Anlageformen zuzurechnen), wurde Anfang 1993 die sogenannte „Endbesteuerung“ eingeführt: Durch Abzug der – damals von 10% auf 22% angehobenen – Kapitalertragssteuer von Einkünften aus Sparguthaben und Anleihen galten diese als voll versteuert, also auch hinsichtlich der Vermögens-, Erbschafts- und Schenkungssteuer. Schon das Parlament vermutete damals einen Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz – worauf man die kritischen Bestimmungen einfach in den Verfassungsrang erhob. (Nebenbemerkung:Diese gesetzesmacherische Unart wäre in Deutschland beispielsweise von vornherein nicht möglich – dort steht Verfassungsrecht – aus gutem Grund – nur in der Verfassung.) Kurz danach wurde die Endbesteuerung auf Aktien ausgedehnt, dies aber nur einfachgesetzlich. Wer also heute eine „Reichensteuer“ auf Wertpapiere einführen will, braucht dafür jedenfalls eine Zwei-Drittel-Mehrheit: Zwar könnte man mit einfacher Mehrheit eine Vermögenssteuer nur auf Aktien einführen – aber die Differenzierung von Aktien einerseits und Anleihen/Spargutlagen anderseits wäre (steuer-) politisch absurd und verfassungsrechtlich nicht haltbar.

Im Gegenteil: Es ist zumindest argumentierbar, dass sogar eine Vermögensbesteuerung von Anlage-Immobilien (wegen ihrer Vergleichbarkeit mit festverzinslichen Wertpapieren) mit 2/3 Mehrheit beschlossen werden müsste.

Auch heute würde die Einhebung einer Vermögenssteuer einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern, zumal die Möglichkeiten der Hinterziehung breitgefächert sind. Auch eine von den Banken einzuhebende Abzugssteuer auf Wertpapierdepots kommt ohne Abschaffung des Bankgeheimnisses wohl kaum in Frage und erfordert bei der Ermittlung der Freibeträge erheblichen Aufwand: was passiert, wenn ein Steuerpflichtiger zwei Wertpapierdepots bei verschiedenen Banken unterhält?

Bei der Debatte um die Gerechtigkeit der Vermögenssteuer wird ein Aspekt meist übersehen: Nicht wenige Berufsgruppen haben gerade keine staatliche Altersversorgung. Sie sind gezwungen, aus versteuertem Einkommen ein Vermögen aufzubauen, um davon lange (heute wohl mehr als 20 Jahre) zu leben. Wieso sollte nicht nur der Ertrag aus dem Vermögen besteuert, sondern dieses zusätzlich jährlich durch eine Vermögenssteuer reduziert werden?

Ein weiterer Grund für die Abschaffung der Vermögenssteuer (siehe parlamentarische Protokolle!) war die in den frühen Neunzigerjahren schwache Konjunktur, und heute soll – kurioserweise – die schwache Konjunktur eine Wiedereinführung rechtfertigen.

Rudolf K. Fiebinger

Rudolf K. Fiebinger

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