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Die gründungsprivilegierte GmbH

Die gründungsprivilegierte GmbH

Auf Grund des Abgabenänderungsgesetzes 2014 (BGBl I 2014/13) müssen alle seit dem 1.3.2014 neu gegründeten GmbH wieder ein Mindeststammkapital von EUR 35.000,– aufweisen, wobei darauf zumindest EUR 17.500,– von den Gesellschaftern einzuzahlen sind. Neu eingeführt wurde jedoch die sogenannte Gründungsprivilegierung. Wird sie in Anspruch genommen hat dies zur Folge, dass zunächst lediglich mindestens EUR 5.000,– (statt EUR 17.500,–) bar eingezahlt werden müssen. Während aufrechter Gründungsprivilegierung kann die Gesellschaft die Differenz zwischen (normaler) Stammeinlage und gründungsprivilegierter Stammeinlage nicht einfordern. Die Inanspruchnahme muss bei Gründung der GmbH – nicht durch nachträgliche Satzungsänderung – im Gesellschaftsvertrag vorgesehen werden. Sacheinlagen sind bei Inanspruchnahme der Gründungsprivilegierung ausgeschlossen.

Muss bei einer gründungsprivilegierten GmbH ein Zusatz zum Firmenwortlaut geführt werden?
Nein. Anders als bspw in Deutschland (Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)) müssen gründungsprivilegierte GmbH keinen Firmenzusatz führen, noch sonst in irgendeiner Form auf die Haftungsbeschränkung hinweisen. Es gibt auch keine zwingende Gewinnthesaurierung (Rücklagenbildung).

Wann endet die Gründungsprivilegierung?
Einerseits kann die Gründungsprivilegierung durch eine Änderung des Gesellschaftsvertrags beendet werden; dies selbstverständlich nur bei gleichzeitiger Erfüllung der höheren Mindesteinzahlungserfordernisse (dann EUR 17.500,–). Andererseits endet die Privilegierung jedenfalls 10 Jahre nach Eintragung der GmbH im Firmenbuch automatisch.

Müssen bestehende „kleine“ GmbH das Stammkapital erhöhen?
Gesellschaften, deren Stammkapital EUR 35.000,– nicht erreicht, haben bis längstens 1. März 2024 eine Kapitalerhöhung auf diesen oder einen höheren Betrag durchzuführen. Welche Sanktion droht, wenn dieser Pflicht nicht nachgekommen wird, ließ der Gesetzgeber jedoch offen.

Jakob Molzbichler

Jakob Molzbichler

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